Eingliederungshilfe

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23.02.2022 17:48
#1 Eingliederungshilfe
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Hallo,
ich habe heute ein ganz pragmatisches Problem, und wollte fragen, ob jemand von euch, diesbezüglich Erfahrung hat.

Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. Jetzt bekam ich die Nachricht, dass diese mir darlehensweise gewährt wird, bis ich das Haus, welches "nominell" und laut Grundbuchauszug mir und meiner Ex-Frau gehört, veräußert habe. Autismus-Spezifische Therapien kann ich nur über die Eingliederungshilfe bekommen, und ist laut Beratungsgespräch, welches ich heute im Autismus-Institut hatte, wohl auch notwendig. Das Haus ist mit 80.000€ belastet. Den Wert kann ich nicht abschätzen. Ich wollte das Haus meiner Ex-Frau und meinem Sohn überlassen (notariell). Die Frau vom Fachdienst teilhabe, hat mir eine Mail geschickt, die auf mich wie eine Bedrohung wirkte. Ich möchte, dass mein Sohn und meine Ex-Frau das Haus behalten. Hat jemand eine Idee, wie ich das machen kann, und trotzdem Eingliederungshilfe bekomme? Es ist mir gerade alles zu viel.

Das Leben ist zu komplex, um eine festgelegte Meinung zu haben.

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23.02.2022 20:46
#2 RE: Eingliederungshilfe
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Ich glaube, dass sich @Capricorn mit solch behördlichen Dingen auskennt.
Fragen wir sie


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24.02.2022 13:32
#3 RE: Eingliederungshilfe
Ca
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Hall Stefunie und Back,
das ist ja ätzend, was ich da lesen muss.

Leider kenne ich mich mit Eingliederungshilfen bei den Erwachsenen nicht wirklich aus. Ich kann erst nächste Woche meine KollegInnen fragen und das werde ich auch tun.

Aber wenn das besagte Haus auch der Exfrau mitgehört, kann man nicht einfach den Verkauf o.ä. von Back verlangen, soviel weiß ich schon mal.


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24.02.2022 14:07 (zuletzt bearbeitet: 24.02.2022 14:08)
#4 RE: Eingliederungshilfe
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Danke @Capricorn @Stefunie

PS.: Die Dame vom Amt, möchte, dass ich meine Haushälfte an meine Ex-Frau veräußer.

Das Leben ist zu komplex, um eine festgelegte Meinung zu haben.


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26.02.2022 00:13
#5 RE: Eingliederungshilfe
Ca
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Die Dame vom Amt darf sowas nicht wirklich verlangen, denn es kann deine Haushälfte ja mal überlebenswichtig sein oder werden. Man darf nicht gezwungen werden, seinen Ast selbst abzusägen (auf dem man gerade sitzt).
Leider weiß ich den entsprechenden Gesetzestext nicht, auch weil ich mich eben mit Eingliederungshilfe und besonders den finanziellen Voraussetzungen dazu nicht auskenne.


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26.02.2022 13:23
#6 RE: Eingliederungshilfe
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Das Leben ist zu komplex, um eine festgelegte Meinung zu haben.

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27.02.2022 13:43
avatar  Humi ( gelöscht )
#7 RE: Eingliederungshilfe
Hu
Humi ( gelöscht )

@Watzlawick

Mir fällt dazu nur ein, dass vielleicht ein Anwalt für Sozialrecht Dir Auskünfte geben könnte, aber die Beratungsgebühr würde sich wohl nach dem Hauswert richten (da bin ich mir aber nicht sicher), also solltest Du vorher genau fragen, welche Kosten auf Dich zukommen.

"Warum nicht?"

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27.02.2022 13:46
#8 RE: Eingliederungshilfe
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@Humi Danke, ich werde Mitglied im SoVD, das kostet mich nur Mitgliedsbeitrag.

Das Leben ist zu komplex, um eine festgelegte Meinung zu haben.

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27.02.2022 13:49
avatar  Humi ( gelöscht )
#9 RE: Eingliederungshilfe
Hu
Humi ( gelöscht )

Das ist eine sehr gute Idee!!!


(Ich bin zur Zeit noch im VdK, werde aber auch in diesem Jahr in den SoVD wechseln. )

"Warum nicht?"

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02.03.2022 07:23
avatar  Chch
#10 RE: Eingliederungshilfe
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ich werd da heute auch eintreten (soll ich ne Mitgliedsnr als Werber eintragen? Hat der Werber Vorteile dadurch?)


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02.03.2022 08:21
#11 RE: Eingliederungshilfe
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@Chch Kann ich nicht sagen. Ich bin in Hamburg eingetreten, da hier im Kreis Pinneberg niemand zu erreichen ist und ein Rückruf auch nicht erfolgt, trotz Aussage von denen. Wie es im Kreis Steinburg aussieht, kann ich nicht beurteilen. Sollte ich doch noch Eingliederungshilfehilfe erhalten, werde ich mich wohl an das Autismus-Institut Hamburg wenden. Dort hatte ich schon ein Beratungsgespräch und war sehr angetan.

Das Leben ist zu komplex, um eine festgelegte Meinung zu haben.

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02.03.2022 08:41
#12 RE: Eingliederungshilfe
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Hallo @Watzlawick,
bei welchem Amt hast du die Hilfe beantragt? Habe ich deinen Text richtig verstanden? Das Amt gewährt dir die Hilfe, aber solange du noch "Vermögen" in Form eines Hauses hast nur als Darlehen?


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02.03.2022 08:42
#13 RE: Eingliederungshilfe
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Beim Fachdienst Teilhabe, welcher de Facto das Sozialamt ist.

Das Leben ist zu komplex, um eine festgelegte Meinung zu haben.

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02.03.2022 08:55
#14 RE: Eingliederungshilfe
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Ich frage mal meine Frau. Die arbeitet beim Jobcenter und macht gerade ihren Master in Verwaltungswesen.
Grundsätzlich ist es in Deutschland aktuell ja so, dass einige Hilfsleisungen, beim SGB2 weiß ichs genau, nur für Menschen ohne eigene Mittel oder Vermögen zur Verfügung stehen. Ansonsten muss man die Kosten selbst tragen.
Möglicherweise fällt dein Fall unter diese Regelung. Vielleicht hat die beste Ehefrau von allen eine erhellende Idee dazu.


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02.03.2022 09:41 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2022 09:57)
avatar  Alex84
#15 RE: Eingliederungshilfe
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