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Änderung Hinzuverdienstgrenze Em-Rente ab 2023
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Stattdessen gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, solange das Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich beachtet wird. Dies entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro ab dem kommenden Jahr.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße betragen. Hier gilt es, das Leistungsvermögen von täglich unter sechs Stunden zu beachten. Dies entspricht den vorläufigen Werten von 35.647,50 Euro. Falls vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt hier die höhere individuell-dynamische Grenze.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/the..._hinzuverdienst
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