Die Behindertenwerkstatt lügt mich an

16.04.2024 08:32
avatar  Noel
#1 Die Behindertenwerkstatt lügt mich an
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User

Hallo, für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (eine Widereingliederung) sollte ich von einer Werkstatt für behinderte unterstützt werden.

Anstatt der geplanten Maßnahme möchten die mich in einen "Berufsbildungsbereich" stecken für angeblich 27 Monate. Der Berufsbildungsbereich ist für Behinderte, die noch gar nie gearbeitet haben und keine Erfahrungen usw. haben. Man lernt dort z.B. Pünktlichkeit, den Umgang mit Geld, Sozialkompetenzen, usw.

Ich habe Gesetzestexte gefunden, darin steht:

Zitat
Sozialgesetzbuch § 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich: (3) Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden für zwei Jahre erbracht. Sie werden in der Regel zunächst für ein Jahr bewilligt.



Das mit den 27 Monaten stimmt nicht, das ist nur die maximal mögliche Dauer. Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass die Werkstätten das extra für die maximale Dauer machen, weil sie daran Geld verdienen. Weil sie diese Maßnahme bezahlt bekommen. Aber scheinbar egal, ob die Maßnahme für die Person überhaupt nötig ist.

Außerdem schreibt die Rentenversicherung (das ist der Kostenträger bei mir)

Zitat
In geeigneten Fällen kann die individuelle betriebliche Qualifizierung auch bei erwachsenen Menschen als Alternative zu Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (vgl. Kapitel 3.7) oder auch zu anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen



Also ist dieser Berufsbildungsbereich auch gar nicht zwingend notwendig, sondern ich könnte direkt etwas anderes machen.

Und im Sozialgesetzbuch steht außerdem:

Zitat
Aufnahmevoraussetzungen, Anforderungen und Leistungsgewährung §§ 58, 219 und 220 SGB IX
Verfügt der Mensch mit Behinderungen bereits über die für die geplante Beschäftigung erforderliche Leistungsfähigkeit und Befähigung, die durch eine vorherige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erworben wurden, können Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich verkürzt bzw. übersprungen werden.



Da ich schon auf dem 1. Arbeitsmarkt war (bekomme EM Rente) und die nötigen Fähigkeiten für LTA auch habe, kann damit der Berufsbildungsbereich übersprungen werden.

Außerdem: Ich habe sogar schon einen Betrieb gefunden, der mir eine Zusage für die "individuelle betriebliche Qualifizierung" gegeben hat! Erst 27 Monate diese unnötige Maßnahme zu machen ist Zeitverschwendung und kostet außerdem die Rentenkasse völlig unnötig Geld.

Die Werkstatt habe ich direkt über die Zusage vom Betrieb informiert, aber das ist denen egal. Sie wollen mich trotzdem erst in diesen Berufsbildungsbereich reinstecken. Dann habe ich denen die Gesetzestexte geschickt, aber entweder kapieren die das nicht oder sie stellen sich dumm. Sie haben nur etwas zur Verkürzung des Eingangsverfahrens zurück geschrieben, aber auf alles andere sind sie überhaupt nicht eingegangen.

Es kommt auch dazu, dass die Werkstatt selbst gar keinen geeigneten Platz für mich hat. Die Digitalisierung ist voll, und sonst haben sie nur für mich ungeeignete Plätze die z.B. laut sind mit Maschinen. Ich könnte also direkt in den Betrieb, aber die Werkstatt verhindert das mit dieser unnötigen Bildungsbereich Maßnahme.

Wohin kann ich mich damit wenden?


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16.04.2024 18:57
avatar  Chch
#2 RE: Die Behindertenwerkstatt lügt mich an
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ich empfehle den Beitritt in den Sozialverband VdK, da bist Du beratungstechnisch in allen Fragen im sozialrechtlichen Bereich abgesichert.


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18.04.2024 20:02
avatar  kata
#3 RE: Die Behindertenwerkstatt lügt mich an
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Bestimmt ist es gut, schriftlich Widerspruch einzulegen. Damit dokumentiert ist, daß Du das nicht willst.


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